
Die Installationsbranche ist durch die Energiewende und ständige Neuentwicklungen in vollem Gange. Außerdem gibt es immer mehr Gesetze und Vorschriften, die auch wir als Installateure einhalten müssen. Im Folgenden finden Sie einige dieser Gesetze und Vorschriften.
Gesetze und Vorschriften für Trinkwasserinstallationen.
Sie sind verpflichtet, Produkte zu verwenden, die den Vorschriften der Trinkwasserverordnung entsprechen. Deshalb ist es wichtig, dass Komponenten einer Trinkwasserinstallation, wie Rohre und Armaturen, ein Kiwa-Gütezeichen tragen. So können Sie sicher sein, dass sie alle niederländischen Vorschriften erfüllen.
Gasheizkesselgesetz
Bei Arbeiten an Gasfeuerungsanlagen ist für Unternehmen eine CO-Zertifizierung und für Installateure ein Facharbeiterbrief nach dem Gasboilergesetz vorgeschrieben. Ab dem 1. April 2023 sind alle verpflichtet, die Installation, Reparatur und Wartung von einem zertifizierten Unternehmen durchführen zu lassen.
In einer öffentlichen Kampagne sollte daher deutlich gemacht werden, dass nicht nur nicht zertifizierte Installateure, die an einem Heizkessel arbeiten, mit einem Bußgeld belegt werden können. Auch Verbraucher, die ein nicht zertifiziertes Unternehmen beauftragen, müssen mit Strafen rechnen. Lesen Sie mehr darüber auf der Website Thuiscomfort.nl
Markus Techniek hat seine Fachkompetenz durch CraftsmanshipCO und den Proof of Craftsmanship nachgewiesen, verfügt aber noch nicht über eine Unternehmenszertifizierung. Wir sind derzeit auf der Suche nach einer geeigneten Lösung, um unseren Kunden in Zukunft zu helfen.
Nachhaltige Lösung beim Austausch des Heizkessels obligatorisch
Ab 2026 sind Hausbesitzer verpflichtet, beim Austausch eines Heizkessels eine nachhaltige Alternative zu wählen. Von da an werden grüne Anforderungen an das Heizsystem gestellt. Der Wechsel zu einer Hybridlösung mit Heizkessel oder einer anderen nachhaltigen Lösung, bei der ein Heizkessel überhaupt nicht mehr benötigt wird, wird dann eine naheliegende Entscheidung sein.
Lärmschutzanforderungen ab 1. April 2021
Ab dem 1. April 2021 gelten neue Lärmschutzanforderungen für (neu installierte) Außenanlagen zur Wärme- oder Kälteerzeugung. Dies betrifft Wärmepumpen und Klimaanlagen, die in Wohnungen und Wohngebäuden eingesetzt werden. Diese Anlagen dürfen bei den Nachbarn nicht mehr als 40 dB Lärm verursachen.
Mit dieser nationalen Lärmnorm werden die Nachbarn besser vor dem Lärm von Wärmepumpen geschützt und die Entwicklung leiserer Wärmepumpen gefördert. Die Ermittlungsmethode für die neuen Geräuschanforderungen ist in der Bauverordnung von 2012 festgelegt. Die Geräuschanforderungen gelten nicht für die Wärmepumpe selbst (ab Werk), sondern für eine in einem Wohnhaus installierte Anlage.
Behalten Sie dies im Hinterkopf:
- Die Geräuschentwicklung von Wärmepumpen und Klimageräten für den Außenbereich variiert und ist je nach Marke und Typ unterschiedlich.
- Betrachten Sie den Aufstellungsort kritisch im Hinblick auf Lärm und Resonanz des Außengeräts.
- Eine schwingungsdämpfende Anordnung kann die Geräuschübertragung innerhalb der Wohnung erheblich reduzieren.
- Achten Sie bei einer Dach- oder Balkonanlage darauf, dass der Lärm nicht direkt in Wohnräume und angrenzende Gärten abstrahlen kann. Nachts ist es ruhiger, wenn der Lärm stärker wahrnehmbar ist.
- Die Lage der Balkone ist seit der Einführung der Lärmschutzvorschriften sehr kritisch.
- Wechselnde Geräusche werden eher als störend empfunden als ein gleichbleibendes Geräusch.
- Während der Warmwasserbereitung muss die Wärmepumpe mit maximaler Leistung laufen, weshalb das Gerät mehr Lärm verursacht.
- Während des Abtauens (Defrost) der Wärmepumpe entsteht ein starker Lärm und eine Dampfwolke.
- Neben dem Baugesetzbuch kann eine Gemeinde über eine APV (Allgemeine Gemeindeverordnung) zusätzliche Anforderungen stellen.
Die Bauverordnung 2012 legt Lärmschutzanforderungen für (neu installierte) Außenanlagen zur Wärme- oder Kälteerzeugung fest. Dazu gehören Wärmepumpen und Klimageräte für Häuser und Wohngebäude.
MwSt.-Satz 0 für Solarmodule
Das Finanzministerium hat im Steuerplan 2023 festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2023 für Solarpaneele für Privathaushalte eine Mehrwertsteuerbefreiung eingeführt wird. Die neue 0 %-Mehrwertsteuerregelung für PV-Module gilt nur für Installateure und nicht für Geschäftskunden.
Dies gilt beispielsweise nicht für die Lieferung und den Einbau einer Hausbatterie oder den Austausch des gesamten Verteilers. Auch nicht, wenn dieser Austausch mit der Lieferung und Installation von Sonnenkollektoren zusammenfällt. Weitere Informationen auf der Website der Steuerbehörde: www.belastingdienst.nl
Kürzung des Energiesparplans
Die Regierung plant, die Nettometering-Regelung für Solaranlagenbesitzer ab 2025 auslaufen zu lassen. Das bedeutet, dass Sie weniger Nutzen aus Ihrer Solaranlage ziehen und die Amortisationszeit länger ist. Die Salderingsregeling ist eine von der niederländischen Regierung im Jahr 2004 eingeführte Regelung. Die Niederlande sind immer noch das einzige Land, in dem diese Regelung aktiv ist.
Die Regelung wurde seinerzeit eingeführt, um den Kauf von Sonnenkollektoren zu fördern. Das Auslaufen der Regelung bedeutet, dass Besitzer von Solarmodulen ab 2025 nur noch einen Teil des von ihnen ins Netz eingespeisten Stroms von der verbrauchten Strommenge abziehen dürfen. Dieser Prozentsatz wird im Jahr 2025 auf einen Schlag um 36 Prozent sinken und dann schrittweise zurückgehen.
Das Auslaufen erfolgt wie folgt:
| 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 |
| 100% | 100% | 64% | 64% | 55% | 46% | 37% | 28% | 0% |
Besitzer von Solaranlagen erhalten dann eine Vergütung für den Strom, den sie nicht ausgleichen können. Bis 2027 sind dies mindestens 80 % des Versorgungstarifs, den der Eigentümer mit seinem Energieversorger vereinbart hat. Darin sind Steuern und Abgaben nicht enthalten.
BENG
Genehmigungsanträge für alle neuen Gebäude müssen die Anforderungen für nahezu energieneutrale Gebäude, auch bekannt als BENG, erfüllen. Das Ziel von BENG ist es, die CO2-Emissionen von neuen Gebäuden zu reduzieren.
Das BENG ist der Ersatz für das EPC. Die Bauvorschriften für das BENG stellen Anforderungen an den maximalen Energiebedarf, die Nutzung fossiler Energie und die Erzeugung erneuerbarer Energie.
Eine bessere Isolierung und Luftdichtheit wirkt sich automatisch auf das Raumklima aus. Die Schaffung eines gesunden Raumklimas hängt daher immer mehr von den Lüftungsanlagen des Gebäudes ab.
