Gesetze und Vorschriften

Die Installationsbranche befindet sich aufgrund der Energiewende und ständiger neuer Entwicklungen in einem rasanten Wandel. Zudem gibt es immer mehr Gesetze und Vorschriften, an die wir uns als Installateure halten müssen. Nachfolgend finden Sie einige dieser Gesetze und Vorschriften.

Gesetze und Vorschriften für Trinkwasseranlagen.

Du bist verpflichtet, Produkte zu verwenden, die den Vorschriften der Trinkwasserverordnung entsprechen. Deshalb ist es wichtig, dass Bauteile einer Trinkwasseranlage, wie beispielsweise Leitungen und Wasserhähne, ein Kiwa-Gütesiegel tragen. So kannst du sicher sein, dass sie allen niederländischen Vorschriften entsprechen.

Gesetz über Gasheizkessel

Bei Arbeiten an Gasverbrennungsanlagen ist es vorgeschrieben, dass das Unternehmen über eine CO-Zertifizierung verfügt und der Installateur gemäß dem Gasheizkessengesetz einen Fachkompetenznachweis vorweisen kann. Ab dem 1. April 2023 ist jeder verpflichtet, für die Installation, Reparatur und Wartung ein zertifiziertes Unternehmen zu beauftragen.

Eine Aufklärungskampagne muss daher deutlich machen, dass nicht nur nicht zertifizierte Installateure, die an einem Heizkessel arbeiten, mit einer Geldstrafe belegt werden können. Auch Verbraucher, die ein nicht zertifiziertes Unternehmen beauftragen, machen sich strafbar. Lesen Sie mehr dazu auf der Website von Thuiscomfort.nl

Markus Techniek hat seine Fachkompetenz durch „VakmanschapCO“ und den „Bewijs van Vakmanschap“ nachgewiesen, verfügt jedoch noch nicht über eine Unternehmenszertifizierung. Derzeit suchen wir nach einer geeigneten Lösung, um unseren Kunden auch in Zukunft helfen zu können.

Beim Austausch des Heizkessels ist eine nachhaltige Lösung vorgeschrieben

Ab 2026 sind Hausbesitzer verpflichtet, beim Austausch einer Heizungsanlage eine nachhaltige Alternative zu wählen. Ab diesem Zeitpunkt gelten ökologische Anforderungen für die Heizungsanlage. Der Umstieg auf eine Hybridlösung mit Heizkessel oder eine andere nachhaltige Lösung, bei der ein Heizkessel gar nicht mehr benötigt wird, wird dann zur naheliegenden Wahl.

Lärmschutzvorschriften seit dem 1. April 2021

Seit dem 1. April 2021 gelten neue Lärmschutzvorschriften für (neu zu installierende) im Freien aufgestellte Anlagen zur Wärme- oder Kälteerzeugung. Dies betrifft Wärmepumpen und Klimaanlagen, die in Wohnhäusern und Wohngebäuden eingesetzt werden. Diese Anlagen dürfen bei den Nachbarn nicht mehr als 40 dB Lärm verursachen.

Mit dieser landesweiten Lärmschutznorm werden Nachbarn besser vor dem Lärm von Wärmepumpen geschützt und die Entwicklung leiserer Wärmepumpen gefördert. Das Verfahren zur Ermittlung der neuen Lärmschutzanforderungen ist in der Verordnung zum Baugesetz von 2012 festgelegt. Die Lärmschutzanforderungen gelten nicht für die Wärmepumpe selbst (ab Werk), sondern für eine in einem Wohnhaus installierte Anlage.

Bitte beachte Folgendes:

  • Die Geräuschentwicklung von Wärmepumpen und Klimaanlagen im Außenbereich variiert und ist je nach Marke und Typ unterschiedlich.
  • Prüfen Sie den Aufstellungsort kritisch im Hinblick auf Geräusche und Resonanzen des Außengeräts.
  • Eine schwingungsdämpfende Aufstellung kann die Schallübertragung innerhalb der Wohnung erheblich reduzieren.
  • Achten Sie bei einer Aufstellung auf dem Dach oder Balkon darauf, dass der Lärm nicht direkt in Wohnräume und angrenzende Gärten dringen kann. Nachts ist es ruhiger, sodass Geräusche besonders auffallen.
  • Seit der Einführung der Lärmschutzvorschriften sind Standorte auf Balkonen besonders kritisch.
  • Veränderungen im Geräuschbild werden eher als störend empfunden als ein konstantes Geräusch.
  • Während der Warmwasserbereitung muss die Wärmepumpe mit maximaler Leistung laufen, wodurch das Gerät lauter wird.
  • Während des Abtauvorgangs (Defrost) der Wärmepumpe entstehen laute Geräusche und eine Dampfwolke.
  • Neben der Bauverordnung kann eine Gemeinde über eine APV (Allgemeine Ortsverordnung) zusätzliche Anforderungen festlegen.

Die Bauverordnung 2012 enthält Lärmschutzanforderungen für (neu zu installierende) im Außenbereich aufgestellte Anlagen zur Wärme- oder Kälteerzeugung. Dies betrifft Wärmepumpen und Klimaanlagen für Wohnhäuser und Wohngebäude.

Mehrwertsteuerbefreiung für Solarmodule

Das Finanzministerium hat im Steuerplan 2023 festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2023 ein Mehrwertsteuersatz von 0 % für Solarmodule für Wohngebäude eingeführt wird. Die neue Regelung zum Mehrwertsteuersatz von 0 % für PV-Module gilt nur für den Verkauf vom Installateur an Verbraucher, nicht jedoch für gewerbliche Kunden.

Die Lieferung und Installation einer Heim-Batterie oder der Austausch des gesamten Sicherungskastens fallen beispielsweise nicht darunter. Dies gilt auch dann, wenn dieser Austausch mit der Lieferung und Installation von Solarmodulen zusammenfällt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Steuerbehörde: www.belastingdienst.nl

Auslaufen der Verrechnungsregelung

Die Regierung plant, die Net-Metering-Regelung für Besitzer von Solaranlagen ab 2025 auslaufen zu lassen. Dies hat geringere Vorteile durch die Solaranlage und eine längere Amortisationszeit zur Folge. Die Net-Metering-Regelung wurde 2004 von der niederländischen Regierung eingeführt. Die Niederlande sind nach wie vor das einzige Land, in dem diese Regelung noch gilt.

Die Regelung wurde damals eingeführt, um den Kauf von Solarmodulen zu fördern. Die schrittweise Abschaffung bedeutet, dass Besitzer von Solarmodulen ab 2025 nur noch einen Teil des Stroms, den sie ins Netz zurückspeisen, von ihrem Stromverbrauch abziehen dürfen. Dieser Prozentsatz sinkt 2025 auf einen Schlag um 36 Prozent und wird danach schrittweise weiter gesenkt.

Der Abbau sieht wie folgt aus:

202320242025202620272028202920302031
100%100%64%64%55%46%37%28%0%

Besitzer von Solaranlagen erhalten zwar eine Vergütung für den Strom, den sie nicht verrechnen können. Diese beträgt bis 2027 mindestens 80 % des Lieferpreises, den der Besitzer mit dem Energieversorger vereinbart hat. Steuern und Abgaben sind darin nicht enthalten.

BENG

Bauanträge für alle Neubauten müssen die Anforderungen für nahezu energieneutrale Gebäude, auch BENG genannt, erfüllen. Das Ziel von BENG ist es, die CO₂-Emissionen neuer Gebäude zu senken.

BENG ist der Nachfolger des EPC. Die Bauvorschriften für BENG stellen Anforderungen an den maximalen Energiebedarf, den Verbrauch fossiler Energien und die Erzeugung erneuerbarer Energien.

Eine bessere Dämmung und Luftdichtheit wirkt sich automatisch auf das Raumklima aus. Die Schaffung eines gesunden Raumklimas hängt daher zunehmend von den Belüftungsvorrichtungen in Gebäuden ab.

Bei Störungen oder für eine unverbindliche Beratung.

Markus Techniek ist spezialisiert auf Elektroinstallationen, nachhaltige Energietechnik, Ladestationen, Heimakkus, Beleuchtung, Lüftung, Netzwerkverkabelung und komplexe Fehlerdiagnose. Darüber hinaus übernehmen wir die Erweiterung, Anpassung und den Austausch von Sicherungskästen und Verteilerkästen für Privat- und Geschäftskunden. Viele Arbeiten können wir kurzfristig einplanen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine Beratung oder einen Kostenvoranschlag.